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   LAG Bremen, 25.07.2002 - 3 Sa 83/02   

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https://dejure.org/2002,12028
LAG Bremen, 25.07.2002 - 3 Sa 83/02 (https://dejure.org/2002,12028)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25.07.2002 - 3 Sa 83/02 (https://dejure.org/2002,12028)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 3 Sa 83/02 (https://dejure.org/2002,12028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnanspruch; Gehaltsanspruch; Abschluss von Einfühlungsverhältnissen; Darlegungs- und Beweislast; Einfühlungsverhältnisse; Unbezahlte Kennenlernphase

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BBiG § 10; ; BBiG § 19; ; ArbGG § 72 a; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 4 Sa 11/05

    Lohnforderung, Arbeitsverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Einfühlungsverhältnis,

    Es handelt sich dabei um ein so genanntes "Einfühlungsverhältnis" (vgl. zum Begriff: LAG Bremen, Urt. v. 25. Juli 2002, 3 Sa 83/02, in: LAG Report 2002, S. 357; LAG Hamm, Urt. v. 24. Mai 1989, 15 Sa 18/89, in: BB 1989, S. 1759).

    Er muss regelmäßig keine bestimmte Arbeitszeit einhalten und ist auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (LAG Hamm, Urt. v. 24. Mai 1989, a. a. O.; LAG Bremen, Urt. v. 25. Juli 2002, a. a. O., unter 2. a. der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2015 - 7 Sa 170/15

    Vergütungspflicht im Probearbeitsverhältnis

    Anerkannt ist, dass die Vereinbarung eines so genannten Einfühlungsverhältnisses ohne Vergütungsanspruch und ohne Arbeitspflicht des potentiellen Arbeitnehmers kraft der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig ist (LAG Hamm, Urteil vom 24. Mai 1989 - 15 Sa 18/89 -, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25. Juli 2002 - 3 Sa 83/02, - juris; Sächsisches LAG, Urteil vom 5. März 2004 - 2 Sa 386/03 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - juris).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 07.05.2008 - 1 Ca 64/08

    Einfühlungsverhältnis - Abgrenzung - Entgeltzahlungspflicht -

    Gleichwohl ist es nach verbreiteter Ansicht aufgrund der Vertragsfreiheit zulässig, eine wirksame Vereinbarung des Inhalts zu treffen, dass Arbeitsleistung ohne Vergütungsanspruch erbracht werden soll (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.05.2007 - Az: 2 Sa 87/07; Landesarbeitsgericht Bremen - Urteil vom 25.07.2002 - Az: 3 Sa 83/02 = LAGE § 611 BGB Probearbeitsverhältnis Nr. 5; Landesarbeitsgericht.
  • SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung eines Arbeitsunfalls -

    Der Begriff des Einfühlungsverhältnisses, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, wurde vor allem im Arbeitsrecht als ein loses Rechtsverhältnis eigener Art zwischen einem Interessenten für eine Arbeitsstelle und dem potentiellen Arbeitgeber geprägt, das sich dadurch kennzeichnen und aufgrund der Vertragsfreiheit zulässig sein soll, dass der potentielle Arbeitnehmer das Unternehmen und der potentielle Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer in einer Art verlängertem Bewerbungsverfahren näher kennenlernen können (vgl. LAG Schl-Ho, Urteil v. 17.03.2005 - 4 SA 11/05 - LAG Bremen, Urteil v. 25.07.2002 - 3 SA 83/02 - s.u. zur Unzulässigkeit von Probearbeit im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses).
  • ArbG Fulda, 13.03.2006 - 3 Ca 260/05
    Das Verhältnis zwischen Kläger und Beklagten kann dabei nicht nur mit einem Praktikum, sondern auch mit einem so genannten Einfühlungsverhältnis verglichen werden, welches ebenfalls kein echtes Arbeitsverhältnis, sondern ein loses Rechtsverhältnis eigener Art darstellt, das keine Rechte und Pflichten begründet (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24.05.1989, 15 Sa 18/89; LAG Bremen, Urteil vom 25.07.2002, 3 Sa 83/02 ).
  • SG Hannover, 21.02.2019 - S 22 U 147/17
    Der Begriff des Einfühlungsverhältnisses, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, wurde vor allem im Arbeitsrecht als ein loses Rechtsverhältnis eigener Art zwischen einem Interessenten für eine Arbeitsstelle und dem potentiellen Arbeitgeber geprägt, das sich dadurch kennzeichnet und aufgrund der Vertragsfreiheit zulässig sein soll, dass der potentielle Arbeitnehmer das Unternehmen und der potentielle Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer in einer Art verlängertem Bewerbungsverfahren näher kennenlernen kann (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. März 2005 - 4 SA 11/05 -, LAG Bremen, Urteil vom 25. Juli 2002 - 3 SA 83/02).
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